BookingTerms of contract

Haveltourist GmbH & Co. KG

Haveltourist GmbH & Co. KG
An den Havelbergen 1
17237 Groß Quassow

Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
IBAN: DE97 1505 1732 0030 0203 78
BIC-Nr.: NOLADE21MST

VR Bank Schwerin
IBAN: DE03 1409 1464 0005 2216 76
BIC-Nr.: GENODEF1SN1

1. Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für die Haveltourist GmbH & Co. KG wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

Vertragspartner sind Haveltourist und der Besteller. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Haveltourist gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung.

2. Mietpreis

Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht.

Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabat- ten ist nicht möglich. Eine von uns anerkannten Rabattkarte muss bei Buchung ausgestellt sein und bei Anreise im Original vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung des Rabatts ist nicht möglich.

3. Bezahlung

3.1 Camping:
70,00 € sofort nach dem Erhalt der Bestätigung (innerhalb einer Woche). Rest: 14 Tage vor Mietbeginn. Kurzaufenthalte unter 130,00 € und kurzfristige Buchungen sind sofort ganz zahlbar.

3.2 Ferienhäuser/Mietwohnwagen:
30% sofort nach Erhalt der Bestätigung. Rest: 6 Wochen vor Mietbeginn. Kurzaufenthalte unter 130,00 € sind sofort ganz zahlbar.

3.3 Verzug:
Die Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß 7.1 bzw. 7.2 zu tragen.

3.4 Bankverbindung:
Alle Zahlungen aus Verträgen sind nur auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten.

3.5 Nebenkosten:
Die Nebenkosten (z.B. Duschen) rechnen Sie bitte einen Tag vor Abreise in der Rezeption des jeweiligen Campingplatzes ab.

4. An- und Abreise

Der gebuchte Standplatz/das Mietobjekt steht am Ankunfts- tag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte bis spätestens um 10.00 Uhr, Standplätze bis 11.00 Uhr, geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Haveltourist über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Objektes bis 15.00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 17.00 Uhr 100%.

Von 13.00 bis 15.00 Uhr sind keine An- und Abreisen möglich, die Schranken sind dann geschlossen!

5. Abweichung/Nachbesserung

Abweichungen/Schwankungen der Parzellengröße und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplans behalten wir uns vor.

Sollte der gebuchte Standplatz/das gebuchte Objekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz/-objekt mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Zentrale notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 11.00 Uhr des Folgetages freigehalten. Mietobjekte/Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht belegt sind, und für die keine Vereinbarung über die spätere Belegung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Objekte/ Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden.

Sofern vorhanden, erfolgt bei verspäteter Anreise die Unterbringung auf einem anderen Standplatz/in einem anderen Mietobjekt, ein Anrecht auf einen Standplatz/ein Mietobjekt besteht nicht mehr.

 

7. Rücktritt des Kunden

Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 18.00 Uhr können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertag zurücktreten.

Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie das Objekt nicht belegen. Dabei sind Gründe des Nichtantritts unerheblich. Falls das Objekt/der Standplatz bei Nichtinanspruchnahme oder Teilnichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden kann, hat der Mieter lediglich eine angemessene Mehraufwandspauschale von 10% des anteiligen Mietpreises, (min.60,00 €) zu tragen. Bei Umbuchungen wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Zur Verminderung des Risikos für den Gast wird der Mietausfall im Falle eines Rücktritts wie folgt pauschalisiert abgerechnet:

7.1 Camping:

  • bis 14 Tage vor Mietbeginn : 30,00 €
  • 13 Tage bis zum gebuchten Anreisetag um 18.00 Uhr: 60,00 €
  • danach ist die volle Mietsumme fällig.

7.2 Ferienhäuser / Mietwohnwagen (in % vom Rechnungs- betrag):

  • bis 90 Tage vor Mietbeginn 10%
  • 89 bis 45 Tage vor Mietbeginn 30%
  • vom 44. bis 30. Tag 50%
  • ab dem 29. Tag bis zum 2. Tag vor Mietbeginn: 80%.

Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.

7.3 Minderung:
Der pauschaliert abgerechnete Schaden (siehe 7.1 und 7.2) an Mietausfall und Zusatzaufwand kann durch den Nachweis der Weitervermietung oder ersparter Aufwendungen vermindert werden. Wir empfehlen die Buchung unserer internen Rücktrittsabsicherung oder aber den Abschluss einer externen Reiserücktrittsversicherung (z.B. ERV Europäische Reiseversicherung).

8. Sonderbedingungen

Für Ferienwohnungen/ Mietwohnwagen

8.1 Mängel/Kaution:
Es wird eine Kaution von 50,00 € erhoben. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstigen Gegenstände bei Ankunft. Bitte übergeben Sie das Übergabeprotokoll, in dem ggf. auch Mängel zu melden sind, unserem Servicepersonal in der Rezeption unverzüglich noch am gleichen Tag. Wir möchten Sie optimal betreuen: dazu benötigen wir Ihre Mithilfe.

8.2 Haftung des Mieters:
Schäden, verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden. Der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung ist möglich.

8.3 Reinigung:
Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Auf Wunsch kann diese Leistung auch zusätzlich gebucht werden. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke, des Backofens/ der Mikrowelle (soweit vorhanden) usw. die Entleerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe (Glasabfälle, Plastik). Von uns wird erledigt: Fenster-, Tür-, Möbel-, Sitzgarnitur-, Nass-Reinigung sowie allgemeine Grund-Nachreinigung.

8.4 Übergabe/Kautionserstattung/-einbehaltung:
Stimmen Sie den voraussichtlichen Termin der Übergabe des Objektes bitte einen Tag vorher mit der Rezeption ab. Die Übergabe muss spätestens am Abreisetag um 10.00 Uhr erfolgt sein. Vor Abreise muss eine Schlüsselübergabe erfolgen. Nach or- dentlicher Übergabe und Regulierung aller Verbindlichkeiten wird die Kaution erstattet. Sie wird vom Vermieter unverzüg- lich nach Abreise des Mieters überwiesen. Bei nicht ausrei- chendem Reinigungszustand, Schäden oder fehlendem In- ventar kann der Vermieter die Kaution bzw. Teile davon ein- behalten, oder auch darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen. Die Nachforderung ist sofort fällig.

9. Platzordnung

Die Platzordnung (lt. Aushang) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden bei der Ankunft als verbindlich anerkannt. Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben u.a. die Regelungen hinsichtlich der Ruhezeiten zu beachten. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht.

9.1 Besuch:
Es dürfen nur die angemeldeten Personen den Platz nutzen. Besuch nach Anmeldung in der Rezeption.

9.2 Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen:
Ist nur mit gültigem Platzausweis für das jeweilige Fahrzeug außerhalb der Schrankenschließzeiten gestattet. Wohnmobile, die den Wohnmobilpark Havelberge nutzen, bekommen nach Anmeldung einen erweiterten Mobilitätsstatus bezogen auf das Ge- biet des Wohnmobilparks.

10. Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stand- platz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. Haveltourist haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

12. Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

13. Zentrale

Zentrale für alle Campingplätze und Mietobjekte der Haveltourist GmbH & Co. KG ist der Camping- und Ferienpark Havelberge in Groß Quassow. Reklamationen jeglicher Art sind hier in der Rezeption vorzubringen.

14. Vorbehalt zur Preisanpassung

Alle Preise beruhen auf den zurzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersätzen. Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes bzw. wenn steuerfreier Umsatz steuerpflichtig wird, und falls die Leistung noch nicht erbracht ist, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergeben, Gebrauch, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor in Krafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist.

Bei Erhebung einer neuen gemeindlichen Touristen-, Kur- bzw. Fremdenverkehrsabgabe, Bettensteuer u.ä. behalten wir uns ebenfalls eine Preisanpassung vor, soweit sie betrieblich veranlagt würde. Die Erhebung solcher Abgaben ist nicht bekannt.

15. Gruppenreisen/Bootsverleih

Bei Gruppenreisen sowie für die Vermietung von Booten und die Durchführung begleiteter Touren gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz der Haveltourist GmbH & Co. KG.

Begleiten Sie uns weiter

  • Logo ADAC
  • Logo Suplerplatz
  • Logo Topplatz
  • Logo Leading Campings
  • Logo Haveltourist
  • Logo Campinginfo
  • Logo Ecocamping